Die Heilbronner Stimme hat in mehreren Veröffentlichungen — ↗online zuletzt am 09. Januar 2013 — unterstellt, auf meiner Homepage seien Beleidigungen und unwahre Behauptungen im Zusammenhang mit dem Präventionstag 2012 auf der Löwensteiner »Platte« zu finden gewesen.
Das ist unwahr. Meine Berichte und Stellungnahmen u.a. zu den ↗unwahren Behauptungen der Heilbronner Stimme in Artikeln über die »Platte« (Sabine Friedrich, Rolf Muth), zur ↗Bürgerinitiative B39 / Häfele, zum ↗BUND, zum Gespann ↗V.A.G.M. / Guido Wolf (CDU) und zum damaligen ↗Heilbronner Polizeidirektor Roland Eisele sind unverändert hier eingestellt und enthalten keine unwahren Behauptungen.
Beleidigungen? Fehlanzeige.
Die Stimme erklärt unter Verweis auf die Staatsanwaltschaft Heilbronn, »eine Verfolgung« meiner Person wegen Beleidigung sei nicht möglich gewesen, weil »die genannten Leute keine Strafanzeige stellten«. Das entspricht nicht den Tatsachen. Die Staatsanwaltschaft Heilbronn hat sehr wohl ermittelt, unter anderem aufgrund einer Strafanzeige von Herrn Häfele und einer von der Polizei tapfer als solche interpretierten Zwei-Zeilen-E-Mail von Häfeles Ehefrau. Beide Einstellungsverfügungen hat mir die Staatsanwaltschaft zugestellt: es liegen keine Anhaltspunkte für Beleidigungen vor. Der Pressestaatsanwalt arbeitet weiterhin vertrauensvoll mit der Stimme zusammen.
Oberstaatsanwalt:
»Wenden Sie sich an den Arbeitgeber von Herrn Bayer …«
Ein mit den Einstellungsverfügungen befasster Oberstaatsanwalt ließ Häfeles Ehefrau schriftlich mitteilen, sie möge sich doch an meinen (damaligen) Arbeitgeber, die Hochschule Heilbronn, wenden. Dies geht aus einer entsprechenden handschriftlichen Anweisung in den Akten hervor (deren Einsichtnahme mich mehrere Hundert Euro Anwaltsgebühren gekostet hat). Das Schreiben als solches existiert bei der Behörde aber angeblich nicht, weil, so der Herr Oberstaatsanwalt mir gegenüber fernmündlich, erst gar keine Kopien von versendeten Schriftstücken für die Akten angefertigt würden.
Deutsche Presserat rügt Heilbronner Stimme wegen Falschmeldung
Was die Stimme schließlich ganz unterschlägt ist die ihr vom ↗Deutschen Presserat erteilte Rüge. Anlass: ein Artikel mit der Behauptung, gegen mich werde wegen einer Straftat ermittelt (ein angeblicher »Mordaufruf« mit Herrn Häfele als Opfer, was, wohl angesichts der Abstrusität, unerwähnt blieb) — und zwar zu einem Zeitpunkt, als die Heilbronner Stimme nachweislich wusste, dass die Ermittlungen wegen der Haltlosigkeit des Vorwurfs bereits eingestellt worden waren: nämlich seit rund zwei Wochen, seit Anfang September 2012. Zeugen dafür: Mitarbeitende der Pressestelle der Polizeidirektion Heilbronn. Noch am Vortag der Veröffentlichung hatte ich, als mich ein Redakteur der Stimme anrief, diesem Aktenzeichen und Inhalt der Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft mitgeteilt. Später berief sich der Redakteur darauf, das »vielleicht einfach vergessen« zu haben. Selbst im Januar 2013, über vier Monate später, bringt die Stimme nicht so viel Anstand auf, eine Richtigstellung zu veröffentlichen, die den Leser darüber informiert, dass es sich beim Artikel im September um eine Falschmeldung gehandelt hatte. Die Pressestelle der Polizei sieht keinen Anlass, die Zusammenarbeit mit der Stimme zu überdenken.
Redakteurin Sabine Friedrich entlarvt sich selbst
Unter dem Autorenkürzel »bif« verbirgt sich unter anderem Redakteurin Sabine Friedrich, die es mühelos fertig bringt, sich selbst das Wort im Munde herumzudrehen — und das auch noch in der Stimme zu dokumentieren (siehe hier und ↗hier).